Softwarepatente und opensource Software

Softwarepatente sind unserer Meinung nach der Inovation abträglich. Wirtschaftsstandorte, welche einer solchen Rechtsordnung unterworfen sind, werden Mittelfristig gegenüber den andern ins Hintertreffen geraten.

 

Es gibt hier aber nicht um das für und wieder von Softwarepatenten, sondern wieweit diese bezüglich quelloffener Software überhaupt relevant sind. Es ist dies keine fundierte juristische Abhandlung, sondern wiederspiegelt ein paar Gedanken und soll zur Diskussion anregen.

 

Der Patentschutz ist wirksam, wenn hinter der Nutzung der im Patent beschriebenen Technik wirtschaftliche Interessen stehen. Solange die Anwendung nicht verkauft wird kann jeder ohne Rücksicht auf die Patentlage kreativ tätig sein. Für Softwarepatente bedeutet dies: Entwickler, die ihre Produkte unter die GPL stellen, entziehen sich dem Wirkungsbereich von Softwarepatenten. Die Patentinhaber gehen deshalb einen Schritt weiter. Wenn nicht der Produzent der Lösung wirtschaftliche Ziele verfolgt, so potentiell der Anwender. Die GPL verbietet ihm dies nicht.

 

Die Sicht, dass Endanwender eines Produktes patentrechtlich belangt

werden können, ist unseres Wissens bis heute erst ein Schreckenszenario und hat seine Gültigkeit vor Gericht nicht bewiesen. Im angeblich von Microsoft gesponsorten Prozess SCO gegen IBM wurde im Wesentlichen bis jetzt nur die Gültigkeit der GPL anerkannt. Da SCO die Vorwürfe der Patentverletzung nicht belegen konnte, ist das Gericht auf diese nicht eingegangen.

 

Unsere Einschätzung ist, der Patentschutz der Softwareindustrie greift

gegenüber OpenSource Anwendungen nicht, behindert aber die kommerziellen Softwareanbieter in ihrem Geschäft. Wir behaupten, von Trivialprogrammen abgesehen, wird heute fasst jeder Code den einen oder anderen Patentanspruch verletzen. Zu banal ist der Inhalt der meisten dieser Patentschriften. Die zur Erteilung eines Patentes erforderliche Innovation ist meist minimal.

 

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